Nun ist es wieder beschlussfähig und voll besetzt: das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG). Am Mittwoch hat die Regierung die fehlenden Mitglieder der Institution nachbesetzt, auf Antrag des Finanzministeriums hat der Ministerrat den dafür notwendigen Beschluss gefasst. Das Gremium war seit einigen Monaten wie berichtet nicht beschlussfähig gewesen, weil etliche Mandate ausgelaufen waren und die Koalitionsregierung nicht rechtzeitig nachbesetzt hatte. Ab 7. Juli waren nur drei einfache Mitglieder vertreten – und der Vorsitzende in Person von Christoph Badelt: Der Fiskalratsvorsitzende ist per Gesetz auch Vorsitzender des FSMG, Badelts Mandat läuft bis 2025.

Aufgrund einer Empfehlung des FMSG wurde jene Verordnung erlassen, mit der die Vorschriften für die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien verschärft wurde.
Aufgrund einer Empfehlung des FMSG wurde jene Verordnung erlassen, mit der die Vorschriften für die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien verschärft wurde.
imago images/Sven Simon

Am Mittwoch wurden nun drei Mitglieder – zwei davon aus dem Finanzministerium und eine aus dem Fiskalrat – ins Gremium (teils erneut) entsandt, zudem sechs Ersatzmitglieder; unter ihnen ist zum Beispiel Helmut Ettl aus dem Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Sie wurden für drei Jahre (wieder)bestellt.

Bei den neu (oder erneut) bestellten Mitgliedern handelt es sich um Nadine Wiedermann-Ondrej (Finanzministerium) als Vorsitzende, Alfred Katterl (ebenfalls Finanzministerium) und Elisabeth Springler vom Fiskalrat. Die neu oder erneut bestellten Ersatzmitglieder sind Sigrid Part (Finanzministerium), Karin Fischer (ebenfalls), Helmut Ettl (Finanzmarktaufsicht), Markus Schwaiger (Nationalbank), Peter Riedler und Harald Waiglein (beide Fiskalrat).

Wahrung der Finanzmarktstabilität

Das Gremium mit dem etwas sperrigen Namen kümmert sich um die Wahrung der Finanzmarktstabilität – und gibt der FMA sogenannte Empfehlungen, die die Aufseher zwingend umsetzen müssen. Vor allem eine Entscheidung hat in jüngster Vergangenheit große Bedeutung und Bekanntheit erlangt: Aufgrund einer Empfehlung des FMSG hat die FMA die sogenannte KIM-Verordnung erlassen, mit der die Vorschriften für die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien verschärft wurden. Die Banken fordern die Aufhebung der auf Zeit erlassenen Verordnung, und auch die Politik, allen voran die ÖVP, ist für Erleichterungen bzw. die Aufhebung der Vorschriften. Sie begrenzen die Laufzeit von Krediten auf 35 Jahre, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen 20 Prozent Eigenkapital aufbringen, und die Ratenverpflichtungen dürfen maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens betragen.

In der Sitzung des Gremiums am 13. Februar kam es bereits zu einer Aufweichung der Vorschriften, die vor allem Zwischenfinanzierungen betrafen.

Der Vorstand der FMA hat die aus seinen Augen sinnhafte Verordnung erst Anfang dieser Woche verteidigt; im Übrigen verwies man darauf, dass eben das FMSG für die entsprechenden Empfehlungen zuständig sei. Dessen Vorsitzender Badelt sagte dem STANDARD kürzlich, dass er die derzeitige politische Debatte über die Aufhebung oder weitere Entschärfung der Vorschriften, die auch Finanzminister Magnus Brunner und vor allem Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) betreiben, als "ärgerliches populistisches Theater" sehe. Die KIM-Verordnung halte er für "grundvernünftig". (Renate Graber, 21.9.2023)