Ältere Frau mit einem Buch in der Hand vor einer Betonwand.
Am häufigsten werden Personen aufgrund ihres Alters diskriminiert.
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Über ein Drittel der Jobsuchenden waren bereits zumindest einmal von Diskriminierung im Bewerbungsprozess betroffen. Das geht aus Umfragen der Jobplattformen Karriere.at und Hokify hervor. Befragt wurden rund 2.000 Personen. Die Ergebnisse beider Unternehmen sind fast deckungsgleich. Was gilt als diskriminierend, und welche alternativen Aufnahmeverfahren und Fragen gibt es?

Art der Diskriminierung

Eigentlich verbietet das Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Damit sind Fragen, die diese Themen behandeln, bis auf spezifische Ausnahmen im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

"Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidatinnen und Kandidaten werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden die passenden Kandidatinnen für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft", erklärt Karl Edlbauer, Geschäftsführer von Hokify.

Rund ein Drittel wurde in Bewerbungsgesprächen diskriminiert. 20 Prozent aufgrund des Alters, 9 Prozent aufgrund ihres Geschlechts und 7 Prozent aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens.

Welche Fragen sind diskriminierend?

Vier von zehn Personen wurden im Bewerbungsgespräch schon mit unzulässigen Fragen konfrontiert. Zum Beispiel nach Details aus dem Privatleben. 13 Prozent gaben an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden. Diese Frage wurde vor allem Frauen gestellt.

Aber welche weiteren Fragen sind nicht zulässig? "Leiden Sie an einer Krankheit?" wäre so eine – außer Sie arbeiten im medizinischen Bereich oder sind ansteckend. "Sind Sie schwanger?" geht den Arbeitgeber ebenfalls nichts an. Auch die Frage, ob Sie bereits Kinder haben, müssen Sie nicht beantworten. In diesem Fall ist es sogar rechtlich erlaubt, zu lügen.

Genauso wenig darf die Frage gestellt werden, ob Sie verheiratet oder Single sind. "Haben Sie Schulden?" ist ebenfalls Privatsache, genauso wie Religionszugehörigkeit, politische Meinungen oder Mitgliedschaften. Auch nach Ihrem Vorstrafenregister darf nur gefragt werden, wenn es für den Beruf relevant ist.

Suche nach Alternativen

Um diverse Diskriminierungen auszuschließen, gibt es die Idee, dass Bewerbungsunterlagen ohne Foto eingereicht werden können. Allerdings sprechen sich laut der Umfrage zwei Drittel gegen die Bewerbung ohne Foto aus. Wie viele persönliche Daten bei den schriftlichen Unterlagen angegeben werden sollten, darüber waren sich die Befragten uneinig. Einige wollen ihre Daten angeben, eine kleine Mehrheit favorisiert aber die vollständig anonymisierte Variante.

„Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren", erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei Karriere.at. (Natascha Ickert, 12.10.2023)