Markus Söder spricht in Nürnberg vor einem Kreuz. Das freut ihn.
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Das erste Kreuz, damals in der Staatskanzlei in München, hat Markus Söder (CSU) persönlich aufgehängt – unter enormem Medienrummel. Es gab damals viele Bilder und einiges Erschrecken. Söder komme ihm vor wie ein Vampirjäger, erklärte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Auch anderen graute bei der Vorstellung, nun bei jedem Gang in ein öffentliches Gebäude im Freistaat, auf ein Kruzifix blicken zu müssen, zumal der Erlass besagte, dass dieses nicht im hintersten Winkel hängen dürfe. Vielmehr heißt es in dem Erlass: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Söder war damals noch nicht lange Ministerpräsident, er wollte sich im Wahlkampf vor seiner ersten Landtagswahl im Oktober 2018 als Bewahrer der Heimat und der Tradition beweisen und konservative Wählerschichten ansprechen.

Keine missionierende Wirkung

Gegen die Kruzifixe vor Gericht zog daraufhin der religionskritische Bund für Geistesfreiheit, der am Verwaltungsgerichtshof (VGH) München einen Teilerfolg erzielte. Einerseits beschied dieses: "Die Anbringung von gut sichtbaren Kreuzen im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes verstößt gegen die Pflicht zur weltanschaulich-religiösen Neutralität." Andererseits aber, sei das Kruzifix im Foyer einer Behörde nur ein "passives Symbol ohne missionierende Wirkung". Weil ja jeder und jede schnell vorbeigehen und Abstand halten könne.

Doch das reichte dem Bund für Geistesfreiheit nicht, er ging bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo am Dienstagnachmittag das Urteil fiel und die Geistesfreien abblitzten. Das Gericht urteilte: "Diese Vorschrift ist eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung und verletzt deshalb keine Rechte der Kläger." Zudem stellten die Kreuze "zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar". Aber sie verletzten keine "Freiheitsgewährleistung." Es gebe nämlich keinen Schutz vor einer Konfrontation mit einem Glaubenssymbol wie dem Kreuz.

Kritik der katholischen Kirche

Somit dürfen die Kreuze hängen bleiben. Als der Erlass damals herausgekommen war, hatte sich auch die katholische Kirche wenig begeistert gezeigt. "Wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen wird, hat man es nicht verstanden", sagte der Münchner Kardinal Reinhard Marx und kritisierte, durch den Erlass sei "Spaltung, Unruhe und Gegeneinander" entstanden.

Söder wollte dann zu einem runden Tisch bitten, aber der kam nie zustande. Jetzt zeigt er sich zufrieden: "Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern." Doch aufgeben will der Bund für Geistesfreiheit noch nicht. Nun ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht geplant. Anwalt Hubert Heinhold formuliert die Ablehnung so: "Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen Tätigkeit, mit dem Ausstellen eines Führerscheins zu tun? Nichts!" (Birgit Baumann aus Berlin, 19.12.2023)