Nationalbank
Wie viel russisches Vermögen freigegeben wurde, wollte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) auf Nachfrage nicht preisgeben.
APA/TOBIAS STEINMAURER

Wien – In Österreich ist das eingefrorene russische Vermögen deutlich weniger geworden. Waren es Ende 2022 noch zwei Milliarden Euro, sind es aktuell laut Angaben der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nur mehr 1,5 Milliarden Euro. Der Grund liegt in Kursschwankungen und Ausnahmegenehmigungen, teilte die DSN mit. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bestätigte dies auf APA-Anfrage. Wegen der Ausnahmen wurde seitens der Nationalbank eingefrorenes Vermögen auch wieder freigegeben.

Wie viel von der halben Milliarde genau auf Währungsschwankungen zurückzuführen ist und wie viel Vermögen freigegeben wurde, wollte die OeNB auf Nachfrage nicht preisgeben. Ebenfalls keine Auskunft gab es darüber, wie viele Personen von einer Ausnahme Gebrauch gemacht haben. Von der DSN hieß es indessen, dass von ihrer Seite kein russisches Vermögen freigegeben worden sei.

Zahlreiche Ausnahmeregelungen von der EU festgelegt

In bestimmten Fällen können russische Personen jedenfalls wieder Zugriff auf zumindest einen Teil ihres Vermögens erhalten. Was als Ausnahmetatbestand gilt, ist laut OeNB in diversen EU-Verordnungen aufgelistet. Möglich ist eine Ausnahme beispielsweise "für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der sanktionierten Personen" oder für die "Bezahlung angemessener Honorare im Zusammenhang mit der Bereitstellung von juristischen Dienstleistungen an sanktionierte Personen", schreibt die OeNB.

Weiters können Mittel für die Begleichung von Rechnungen an in der EU ansässige Unternehmen oder EU-Staatsbürger freigegeben werden, sofern die Verbindlichkeit vor dem Zeitpunkt der Sanktionierung der jeweiligen Person entstanden ist. "Somit können z. B. offene Salden oder Kreditverbindlichkeiten an EU-Unternehmen, welche ansonsten einen Ausfall erleiden würden, beglichen werden", so die OeNB.

EU-weit über 300 Milliarden Euro eingefroren

Die Freigabe erfolge bei einem der angeführten Gründe mittels Bescheid der nationalen Behörden (in Österreich der OeNB und der DSN). Zudem müsse jede Transaktion von eingefrorenen Vermögenswerten einzeln genehmigt werden.

Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine haben westliche Länder beispiellose Sanktionen gegen Russland erlassen. Außer der EU und den USA setzten weitere Staaten wie Australien, Großbritannien, Japan und die Schweiz Strafmaßnahmen gegen das Land. 300 Milliarden Euro der russischen Zentralbank wurden in der EU und in den G7-Ländern blockiert, gut 28 Milliarden Euro an Privatvermögen wurden in der EU eingefroren. (APA, 21.2.2024)