Im deutschen Finanzministerium geht es gendergerechten Schreibweisen und damit *, _, : und dem Binnen-I an den Kragen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat seinen zuständigen Referatsleiter am Freitag eine sogenannte Hausmitteilung an die "Kolleginnen und Kollegen" verschicken lassen, berichtet der "Spiegel". Und diese lässt in der Angelegenheit keine Fragen offen. Aufgrund von immer wieder auftretenden Erkundigungen innerhalb des Hauses, ob die Verwendung von Genderzeichen in offiziellen Schriften erlaubt sei, habe man im Dezember eine Prüfung veranlasst. Das Resultat: Die Schreibweisen würden den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zuwiderlaufen, sie seien damit "vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt".

Christian Lindner hat überprüfen lassen, ob Gendersterne und andere gendergerechte Schreibweisen in seinem Ministerium erlaubt sind. Sie sind es, wie sich herausstellt, nicht.
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Daraus folgt für das Finanzministerium die deutliche Anweisung: "Ich bitte Sie, diese Vorgaben im externen und internen Schriftverkehr des BMF zu beachten." Statt der bisher in unterschiedlichen Formen verwendeten Zeichen müssen nun wieder alle Formen einzeln genannt werden, daher eben auch die "Kolleginnen und Kollegen, Bürgerinnen und Bürger, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler". Neutrale Formulierungen, also etwa "Fachleute" statt "Expertinnen und Experten", sind weiterhin zulässig und auch erwünscht, wie es in dem Medienbericht weiter heißt.

Teils schon in Kraft

Vor Lindner hatte bereits der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Angelegenheit zum Thema gemacht. Er kündigte bereits im Dezember ein Genderverbot an, das nicht nur in der bayerischen Verwaltung, sondern auch in Schulen gelten soll. Noch weiter ging zuvor eine Forderung in den Koalitionsgesprächen zwischen der CDU und der SPD in Hessen, wo darüber hinaus auch an Hochschulen und im Rundfunk das Gendern mit Sonderzeichen verboten werden sollte, was unter anderem empörte Reaktionen von Fürsprechern der Pressefreiheit und der Freiheit der Lehre zur Folge hatte. In Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten bereits entsprechende Regelungen für die Verwaltung. Schülerinnen und Schülern, die in einer Klausur zum Beispiel einen Genderstern verwenden, wird ein Schreibfehler angekreidet.

Auch in Österreich war die Angelegenheit schon mehrfach Thema. Im niederösterreichischen Arbeitspapier, das die gemeinsame Regierungszusammenarbeit zwischen ÖVP und FPÖ regelt, war ebenfalls ein Genderverbot vorgesehen, das am 1. August in Kraft trat. Im Ernstfall sind darin auch Geldstrafen für "Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter" vorgesehen. (red, 23.2.2024)