Eine Baustelle mit Kran für Wohnhäuser in der Donaustadt in Wien.
Eine kleine Hilfe für die Bundesländer ist das Wohnbaupaket der Regierung. Ob diese einen Kran brauchen, ist fraglich.
APA/HARALD SCHNEIDER

Wien – Finanziell verausgaben sich weder der Bund noch die Bundesländer für die seit Tagen gepriesene Wohnbauoffensive mit Eigenheimförderung. Das zeigt sich an den im Finanzausschuss des Nationalrats vorgelegten Daten. Die begünstigten Wohnbaukredite im Volumen von einer halben Milliarde Euro, die durch die Offensive ausgelöst werden sollen, werden weder beim Bund noch bei den Ländern Löcher in die Budgets reißen. Der Zinszuschuss des Bundes, mit dem die Kreditaufnahme der Länder für Wohnbau bei der Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) abgefedert wird, beläuft sich gerade einmal auf rund 7,5 Millionen Euro pro Jahr. Das wurde im Finanzausschuss des Nationalrats durch Finanzminister Magnus Brunner bestätigt.

Wie berichtet, fördert der Bund die Kreditaufnahme der Länder bei der OeBFA, indem er die Hälfte der Zinsen übernimmt, die dafür zu zahlen sind. Bei einem Volumen von 500 Millionen Euro und einem Zinssatz in der Größenordnung von drei Prozent beläuft sich der Zuschussbedarf der Länder auf die besagten 7,5 Millionen Euro. Mit dem aufgenommenen Geld fördern wiederum die Länder Wohnbaudarlehen für Privathaushalte. Auf diesem Weg soll erklärtermaßen eine halbe Milliarde Euro für Wohnbau lockergemacht und die Baukonjunktur angekurbelt werden.

Start der Offensive ist am 1. April, die vom Plenum des Nationalrats noch zu beschließende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 sollte bis dahin erfolgt sein. Ob das darin eingebaute Ende der Aktion im Jahr 2028 dann noch enthalten sein wird, bleibt abzuwarten. Denn dagegen regt sich Widerstand, weil die Länder 20 oder 25 Jahre laufende Darlehen ab 2029 selbst fördern müssen, wie freiheitliche Abgeordnete kritisieren.

Zwei Drittel anders genutzt

Der Sozial- und Wirtschaftssprecher der Neos, Gerald Loacker, stellt grundsätzlich infrage, dass die Länder eine solche Förderung brauchen. Denn die Bundesländer bekommen reichlich Mittel für den Wohnbau. Allein der Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von einem Prozent der Lohnsumme, der von den Arbeitgebern abgeführt wird, belaufe sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld geht im Wege des Finanzausgleichs direkt an die Länder. "Aber die Länder geben davon pro Jahr nur 37 Prozent für Wohnbau aus, das ist weniger als eine halbe Milliarde Euro", rechnet der Abgeordnete unter Verweis auf Erhebungen des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen vor. Der große Rest, nämlich 63 Prozent, verschwinde in den allgemeinen Budgets der Bundesländer. "Die Bundesländer brauchen überhaupt kein zusätzliches Geld, sie investieren ja nicht einmal die Hälfte der ihnen zugewiesenen Wohnbaugelder in den Wohnbau", echauffiert sich Neos-Mann Loacker.

Laut der jüngsten vorliegenden Auswertung des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen für das Jahr 2022 erschließt sich, dass sich die Rückflüsse aus früheren Darlehensförderungen und Forderungsverkäufen im Jahr 2022 auf 1,42 Milliarden Euro beliefen. Der verbleibende Betrag zur Deckung der Förderausgaben von 1,9 Milliarden Euro belief sich 2022 auf knapp 480 Millionen Euro, dieser war aus den Länderbudgets aufzubringen. "Das ist so wenig wie nie seit der Verländerung der Wohnbauförderung und um 51 Prozent unter dem zehnjährigen Durchschnitt", heißt es im Wohnbauförderungsbericht, der gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erstellt wurde. Den größten Rückgang gab es mit 144 Millionen Euro übrigens in Wien. Die Förderungszusagen gingen österreichweit um zwei Prozent zurück, in Bundesländern wie Salzburg und Wien um 18 Prozent und in Kärnten gar um 31 Prozent.

Wieder mit Zweckbindung

In einer Stellungnahme vom Freitagabend bestreitet das Finanzministerium gar nicht, dass die Wohnbaugelder grundsätzlich "finanzausgleichsrechtliche Transfers" an die Länder sind und mangels Zweckbindung nicht alles in den Wohnbau investiert wird. Genau deshalb sei die Bedingung für die nun gewährten Zweckzuschüsse, dass diese – notabene auf Pump – aufgenommenen Mittel nun tatsächlich in die Wohnbauförderung fließen müssen. Mit dem Wohnbaupaket soll in den nächsten Jahren ein finanzielles Entlastungsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro bewirkt werden. Angesichts der budgetären Restriktionen auch für die Länder und deren Aufgaben in Gesundheit, Pflege, Sozialhilfe und Elementarpädagogik sei nicht davon auszugehen, dass die Länder ein derartiges Wohnbaupaket mit dieser Dimension ohne Unterstützung des Bundes umsetzen könnten.

Immerhin sollen die nun zugewiesenen Mittel für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder von maximal 200.000 Euro pro Person/Haushalt (bei 25 Jahren Laufzeit) für Eigenheimschaffung zweckgebunden sein, wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) betonte. Bei der einen Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau fehlt noch die Einigung in der Regierung, sie wurde im Finanzausschuss noch nicht beschlossen. Darüber hinaus soll es steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen geben. Vorgesehen ist auch die Streichung der Grundbucheintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen bis 500.000 Euro sowie die Ausweitung des Wohnschirms um 60 Millionen Euro und des Reparaturbonus um 50 auf insgesamt 133 Millionen Euro. Dagegen stimmten die Neos. (Luise Ungerboeck, 15.3.2024)