Chorherr sitzt an einem Tisch und unterhält sich.
Christoph Chorherr und seine Mitangeklagten waren bereits Anfang 2023 vom Straflandesgericht Wien freigesprochen worden.
Regine Hendrich

Der Freispruch des ehemaligen grünen Stadtrats Christoph Chorherr ist laut STANDARD-Informationen rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Chorherr und Mitangeklagten, darunter Investor Michael Tojner und Bauunternehmer Erwin Soravia, Korruptionsdelikte vorgeworfen. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist die Angelegenheit endgültig vom Tisch.

Im Fokus des Verfahrens standen Spenden, die mehrere Unternehmer an den von Chorherr gegründeten Verein S2Arch überwiesen hatten. Der Verdacht: Die Spenden hätten den Zweck gehabt, Chorherr bei Entscheidungen über Bauprojekte zu beeinflussen. Schon das Straflandesgericht Wien hatte Chorherr und alle seine Mitangeklagten, darunter Unternehmen, freigesprochen. Die WKStA erhob zwar Nichtigkeitsbeschwerde im Fall von Chorherr, Tojner, Soravia, zwei weiteren Angeklagten und 15 Verbänden, blieb damit aber erfolglos.

In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Michael Tolstiuk, erklärt, dass der Verein Chorherrs in Südafrika engagiert war und dort "etwas weiterbringen" habe wollen. Chorherr selbst habe keine Einflussmöglichkeit auf die Verwendung der Spendengelder gehabt und sei bei Entscheidungen im Wiener Gemeinderat auch nicht befangen gewesen.

Die WKStA konnte die Entscheidung auf Anfrage noch nicht kommentieren. (gra, japf, 21.5.2024)