Die deutsche und die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Im Bild: ein Handelsschiff auf dem Rhein bei Düsseldorf.
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Brüssel – Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet. Es soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Nachdem das EU-Parlament im April seine finale Zustimmung gegeben hat, wird das Gesetz nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Die EU-Staaten konnten sich erst nach mehreren Anläufen im März auf einen Kompromiss einigen – trotz des Widerstands einiger Länder, darunter Österreich. Auch im EU-Parlament hatte das Gesetz keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten dafür, 235 dagegen (19 Enthaltungen). Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Sah die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament noch vor, dass die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz gelten soll, soll sie jetzt nur mehr ab 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz greifen.

Österreich sieht kaum erfüllbare Dokumentationspflichten

Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

Die deutsche sowie die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Als Italien seinen Widerstand aufgab, kam aber die notwendige Mehrheit der EU-Staaten zustande. (APA, 24.5.2024)