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Bei der Explosion eines Sprengsatzes am Haupteingang der Wiesn starben damals 13 Menschen, 211 wurden verletzt.

Foto: APA/EPA/ISTVAN BAJZAT

Karlsruhe – Die deutsche Bundesregierung hat nach Überzeugung des deutschen Bundesverfassungsgerichts Vertretern der Grünen und der Linken Auskünfte zum V-Leute-Einsatz im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert.

In "eng begrenzten Ausnahmefällen" könne das parlamentarische Informationsinteresse das Recht der Bundesregierung auf Verweigerung von Auskünften zum Einsatz verdeckt handelnder Personen überwiegen, befanden die Verfassungsrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Hintergrund waren zwei Anfragen der Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken bezüglich nachrichtendienstlichen Erkenntnissen über den verheerenden Sprengstoffanschlag vom 26. September 1980.

Kein Schutz für tote V-Leute

Besonders interessierte die Parlamentarier der Förster Heinz Lemke, der wie der Attentäter Gundolf Köhler in der rechtsradikalen "Wehrsportgruppe Hoffmann" aktiv war. In einem von ihm verwalteten Waldstück wurden 13.000 Schuss Munition, 50 Panzerfäuste, 156 Kilogramm Sprengstoff und 258 Handgranaten gefunden.

Kurz vor seiner vereinbarten Aussage vor Gericht beging Lemke in seiner Gefängniszelle Selbstmord. Die Verfassungsrichter entschieden nun, weder könne "Heinz Lembke aktuell oder künftig als V-Mann eingesetzt werden", noch lägen "Anhaltspunkte dafür vor, dass laufende oder künftige Aufklärungseinsätze oder Ermittlungen gefährdet werden könnten". (red, APA, AFP, 18.7.2017)