Politisch-öffentliche Vertreter der Demokratie sind Einschränkungen unterworfen. Das Modell des "übergreifenden Konsenses" verlangt von ihnen, besonders genau zu prüfen, ob ihre jeweiligen politischen Meinungen, Projekte und Argumente auf normativen Voraussetzungen beruhen, die aus der weltanschaulichen Hintergrundkonzeption anderer überhaupt zustimmungsfähig sein können.

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Der US-amerikanische Philosoph John Rawls (1921–2002) lehrte an der Universität Harvard.

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Im Jahre 1985 veröffentlichte John Rawls einen Aufsatz mit dem etwas rätselhaft klingenden Titel "Gerechtigkeit als Fairness: Politisch, nicht metaphysisch". Die wesentliche These lautet: Eine Theorie der Gerechtigkeit, die sich als Grundlage einer demokratischen Gesellschaftsstruktur versteht, erhebt nicht den metaphysischen Anspruch auf Wahrheit, sondern ist Ergebnis einer willentlichen politischen Einigung unter Bürgerinnen und Bürgern, die sich als freie und gleiche Personen verstehen.

Prinzip des Pluralismus

Rawls macht hier eine demokratietheoretisch wichtige Korrektur seiner eigenen Position. In seiner 1971 erschienenen "Theorie der Gerechtigkeit" hatte Rawls zwei Prinzipien der Gerechtigkeit präsentiert: ein Prinzip gleicher politischer Grundfreiheiten und Grundrechte und, zweitens, ein Verteilungsprinzip, das neben Chancengleichheit festlegt, dass die in einer Marktwirtschaft unvermeidlichen Ungleichheiten in der Verteilung von Einkommen und Wohlstand auch zum Vorteil der am schlechtesten gestellten Gesellschaftsmitglieder sein sollen. Nun, 1985, will er klarstellen, dass es ihm nicht um eine philosophisch als universell "wahr" geltende Begründung dieser Prinzipien geht, sondern um deren Akzeptanz aus unterschiedlichen philosophischen und weltanschaulichen Hintergrundkonzeptionen.

1985 nimmt Rawls das für Demokratien konstitutive Prinzip des Pluralismus viel ernster. Eine Rechtfertigung demokratischer Grundsätze darf nicht eine spezifische Weltanschauung, Philosophie oder auch Religion privilegieren. Der Abschied von der "Metaphysik" bedeutet also Abschied von einem quasi-theologischen Ordnungsdenken, das Gesellschaftsmodelle auf unumstößlichen religiösen und weltanschaulichen Gewissheiten aufbauen will.

Gleiche Grundfreiheiten

Demokratietheorie verlangt nach Rawls ein anderes Modell – nämlich einen "übergreifenden Konsens" der Form, dass Bürgerinnen und Bürger aus ihren jeweiligen Weltanschauungen die normativen Überlegungen und Gründe beziehen, ein Prinzip der gleichen Grundfreiheiten (unter anderem Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit!) zu akzeptieren. Warum ist diese Begründungsform einleuchtend? Warum werden an ihrer Freiheit interessierte Bürgerinnen und Bürger sich davon leiten lassen? Die Antwort: Weil sie sehen, dass nur die Einigung auf gleiche Grundfreiheiten ihnen ermöglicht, ihre eigene Religion und Weltanschauung gefahrlos zu leben.

Hinter diesen Überlegungen steht, wie unschwer zu erkennen, eine in den blutigen Religionskriegen des 17. Jahrhunderts bitter erkämpfte Einsicht: Von öffentlich-politischen Institutionen verordnete weltanschaulich-religiöse Uniformität ist nur mit massivem staatlichen Zwang erreichbar – einem Zwang, der dem Respekt vor der Würde und Autonomie der Person und somit demokratischen Grundrechten widerspricht.

Austausch von Argumenten

Interessant und gegenwärtig besonders relevant ist aber, was sich aus Rawls’ Konzept des "übergreifenden Konsenses" für die politische Kultur eines demokratischen Verfassungsstaates ergibt.

Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich die Pflicht, ihre religiösen und weltanschaulichen Differenzen mit anderen im Austausch von Argumenten auszutragen. Und wenn nicht völlige Übereinstimmung erzielbar ist, dann haben sie mit Toleranz zu reagieren, doch auf der Respektierung der jeweiligen Grundfreiheiten zu bestehen.

Wesentlich stärker sind jedoch die normativen Auflagen für jene, die politische Ämter und Funktionen wahrnehmen und ausüben. In ihre Amtsausübung darf nicht ungebremst ihre persönliche Werthaltung und Weltanschauung einfließen. Politische Amtsträger haben sich der Verpflichtungen bewusst zu sein, die eine politische Funktion in einer Demokratie unweigerlich mit sich bringt.

Übergreifender Konsens

Rawls argumentiert hier bewusst für eine konzeptionelle Trennung von privater personaler und politisch-öffentlicher Identität. Als Bürgerinnen und Bürgern ist es politischen Amtsträgern selbstredend freigestellt, im Rahmen des demokratischen Verfassungsbogens unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Werthaltungen zu kultivieren. Als politisch-öffentliche Vertreter der Demokratie sind sie Einschränkungen unterworfen. Das Modell des "übergreifenden Konsenses" verlangt von ihnen, besonders genau zu prüfen, ob ihre jeweiligen politischen Meinungen, Projekte und Argumente auf normativen Voraussetzungen beruhen, die aus der weltanschaulichen Hintergrundkonzeption anderer überhaupt zustimmungsfähig sein können.

Konkret bedeutet dies: Politiker, für die persönliche Bindungen, Haltungen und Werte konstitutiv sind, die in Spannung mit demokratischen Grundprinzipien stehen oder mit diesen schlichtweg unvereinbar sind, haben ein Problem. Sie müssen glaubhaft machen können, dass sie als öffentliche Person durchaus von solchen privat gelebten Werthaltungen abstrahieren können. Doch diese Glaubwürdigkeit ist wohl nur dann gegeben, wenn die privat-personale Identität nicht in krassem Widerspruch zu einer demokratisch bestimmten öffentlich-politischen Identität steht.

Demokratie, und das macht sie so attraktiv und wertvoll, ermöglicht sehr viel an privaten Freiräumen. Doch Demokratie folgt nicht der Maxime des "anything goes". Demokratie setzt Grenzen und hat ihren Preis: die weltanschaulich-religiöse Pluralität, die sie auszeichnet, ist nur unter Wahrung der gleichen Freiheit aller zu haben. (Herlinde Pauer-Studer, 6.3.2018)