Wirtschaftsnachhilfe für Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Bundeskanzler Sebastian Kurz durch Philipp von Lattorff (von links nach rechts), Generaldirektor von Boehringer Ingelheim.

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Wien – Eine Art Wunschkonzert der Wirtschaft wird am Mittwoch im Ministerrat gegeben. Mehrere langjährige Forderungen wie geringere Strafen für Betriebe, leichtere Genehmigungen und Steuersenkungen werden angegangen. Begründet wird das Maßnahmenpaket damit, dass das Land bei den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen "den Anschluss an die Spitze Europas verloren" habe. Zum Teil sind die Neuerungen allerdings noch ziemlich vage. Ein Überblick:

  • Abgabensenkung
    Großes Vorhaben mit (noch) kleinem Inhalt: Die Regierung legt sich nur fest, dass die Körperschaftsteuer und die Lohnnebenkosten gesenkt werden sollen. Umfang und Details bleiben offen, nur das Inkrafttreten mit 2020 wird festgeschrieben. Es handle sich um eine Art Startschuss für die Arbeit an den Projekten, heißt es aus Regierungskreisen. Bundeskanzler Sebastian Kurz will ja die Abgabenquote unter die Marke von 40 Prozent des BIP senken, was rund zwölf Milliarden Euro Entlastung bedeuten würde. Die Unternehmen sollen bei der Körperschaftsteuer, insbesondere auf nicht entnommene Gewinne, bessergestellt werden. Für Personengesellschaften soll es ein Äquivalent geben, geht aus der Ministerratsvorlage hervor. Begründet wird die Besserstellung mit der schlechten Position Österreichs in internationalen Wettbewerbsrankings. Im IMD-Bericht befindet sich das Land im Bereich Steuerpolitik nur auf Rang 61, heißt es begründend.

  • Staatszielbestimmung
    Wie exklusiv berichtet, kommen Wirtschaftsstandort und Beschäftigung in die Verfassung. Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf das Verfahren zum Ausbau des Wiener Flughafens. Zudem ist ein Standortentwicklungsgesetz geplant. Darin sollen Ziele und Grundsätze für Vorhaben im öffentlichen Interesse definiert werden. Dazu soll ein eigenes Standortkomitee beraten. Weitere Punkte: Umweltverträglichkeitsprüfung und andere Genehmigungen sollen gestrafft, Verfahren beschleunigt werden.

  • Bürokratie
    Auch Betriebsanlagen sollen leichter genehmigt werden. Unter anderem sollen Beherbergungsbetriebe bis zu einer Betriebsfläche von 600 Quadratmetern und 30 Gästebetten von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Gemeinsam mit einigen anderen Erleichterungen könnten jährlich 1.000 Genehmigungsverfahren entfallen, heißt es im Ministerratsvortrag. Zudem sollen Behörden mehr beraten statt strafen. Konkretes gibt es hier nicht. Auch Mehrfachbestrafungen sollen "womöglich" abgeschafft werden, heißt es im Ministerratsvortrag. Zudem soll es weniger Beauftragte in Betrieben geben (derzeit 76 von Abfall bis Sicherheit).

  • Lehre
    13 neue Berufsbilder
    wie E-Commerce-Kaufmann oder Glasverfahrenstechniker sind geplant. Auch die Digitalisierung soll innerhalb der Lehrausbildung forciert werden. Der Meister soll international wie ein Bachelor oder Ingenieur eingestuft werden (NQR-Stufe 6). (Andreas Schnauder, 6.3.2018)