Wer nimmt wie Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich – das Lobbyregister schafft nur lückenhafte Erkenntnisse, kritisiert der Rechnungshof.
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Wien – Wer nimmt mit welchen Tätigkeiten Einfluss auf unsere Gesetzgebung – darüber Klarheit zu schaffen war Ziel des 2013 eingeführten Lobbying-Gesetzes. Dazu wurde im Justizministerium das Lobbyregister angesiedelt, das aber nur wenig zur Erhöhung der Transparenz beiträgt, kritisiert der Rechnungshof (RH): Er vermisst einen Gesamtüberblick und hält die veröffentlichten Daten für „größtenteils nicht aussagekräftig“. Zudem würde die Gesetzeslage den internationalen Standards nicht entsprechen.

Laut RH fehlen etwa Hinweise, in welchen Bereichen Lobbying betrieben werde. Auch sei nur in neun von 364 Einträgen ersichtlich, welches Gesetz beeinflusst werden sollte. Zudem seien diese Daten, sofern vorhanden, ebenso wenig öffentlich einsehbar wie Informationen über einzelne Aufträge. Den Bürgern „werden somit wesentliche Informationen verwehrt“, betont der RH. Zudem dürften Interessenverbände statt im Register Daten auch auf ihrer Website veröffentlichen, wovon etwa die Wirtschaftskammer Gebrauch mache.

Personalkosten nicht gedeckt

Auch das Justizministerium kommt nicht gut weg: Dieses sehe sich nur zum Führen des Registers verpflichtet, nicht aber zur inhaltlichen Prüfung oder ob einer Eintragungspflicht nachgekommen wurde – ein Standpunkt, den die RH-Prüfer kritisieren. Auch würden die Gebühren für Eintragungen nicht ausreichen, um die Personalkosten von etwa 66.000 Euro pro Jahr zu decken.

Der RH empfiehlt abschließend, das Gesetz zu evaluieren und zu prüfen, wie man internationale Standards umsetzen könne. Dazu fehlten etwa zentrale Elemente wie die Einführung von Cooling-off-Phasen für Politiker. (aha, 16.11.2019)