Airbnb erwies sich für viele Hosts als Schlüssel zur Rendite. Touristen zahlen für die Bleibe in der Regel deutlich mehr als fixe Mieter.

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Eine Wohnung kaufen – und statt zu vermieten über Airbnb anbieten: Dieses Modell erspart dem Eigentümer nicht nur potenzielle rechtliche Konflikte mit dem Mieter, sondern ist vielfach auch rentabler. Ein internationales Maklerhaus hat berechnet, dass die Airbnb-Variante bei voller Auslastung in Wien durchschnittlich fast das Dreifache der Mietvariante abwirft.

Das mag hoch gegriffen sein, doch ein Blick auf die Airbnb-Seite zeigt, dass auf der Plattform verfügbare Wohnungen in guter Lage beachtliche Preise erzielen. Ein Appartement im zweiten Wiener Bezirk mit zwei Schlafzimmern ist beispielsweise um 244 Euro am Tag zu haben.

Gute Rendite

Geht man von einer Buchung an 25 Tagen im Monat aus, würden hier 6100 Euro herausspringen. Das ist trotz des zusätzlichen Aufwands wie Anfragen beantworten, Betten beziehen oder Reinigen ein einträgliches Geschäft. Kein Wunder, dass zusehends Wohnung mit ausschließlicher Airbnb-Nutzung auf den Markt kommen.

Das Paradies erhält ein paar Kratzer.
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Auch das Anlagemodell Vorsorgewohnung soll immer häufiger mit touristischer Nutzung verknüpft werden. Bis die Wohnung von den Kindern bezogen wird, sei die Vermarktung über die kalifornische Plattform ein idealer Weg, um Rendite zu erzielen und dem lästigen Mietrecht ein Schnippchen zu schlagen, erzählen Immobilienprofis.

Argument Wohnungsnot

Die Politik hat insbesondere in Städten und touristischen Hotspots ein Problem mit dem Boom, zu dem auch andere Onlineseiten wie Booking.com oder Wimdu beitragen. Vor gut zwei Jahren kam eine Studie der Technischen Universität Wien zu dem Ergebnis, dass Airbnb allein in Wien 2000 Wohnungen dauerhaft entziehe, weil sie nur von Touristen genutzt würden. Betroffen seien vor allem Gegenden, in denen der Wohnungsmarkt ohnehin angespannt sei, meinten die Studienautoren: Naschmarkt, Karmeliterviertel und Spittelberg wurden als Beispiele genannt.

Schon unter Türkis-Blau wurde – parallel zu mehreren Vorstößen von Gemeinden und Ländern – einiges unternommen, um die Entwicklung zu korrigieren. Die frühere Koalition beschloss etwa eine Regelung, wonach die Plattformen für die Abgaben der Vermieter haften. Es soll gelegentlich vorkommen, dass der ein oder andere Host auf die Steuerpflicht vergisst.

Drastische Maßnahmen

Nun könnten drastischere Maßnahmen bevorstehen: Türkis-Grün prüft, die Dauer der Vermietung zu beschränken. Im Regierungsprogramm wird eine Obergrenze von 90 Tagen im Jahr genannt. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, würde die Vermietung wieder attraktiver. Damit wird dem Beispiel einiger großer Städte wie Amsterdam, London, Hamburg oder Tokio gefolgt, wo es ebenfalls Limitierungen für die touristische Vermarktung über die diversen Plattformen gibt. Allerdings meinen Experten wie Leonhard Plank, dass sich zusehends ein Limit von 60 Tagen durchsetze.

Die Regierung plant zudem eine Registrierungspflicht der Hosts. Damit soll sichergestellt werden, dass nur beim Finanzministerium gemeldete Vermieter auf Airbnb und Co aktiv werden dürfen.

Köstinger prüft

Airbnb begrüße den Vorschlag Österreichs für ein Registrierungssystem, teilte der Konzern mit. Zum Zeitlimit gab es keinen Kommentar. Von der für Tourismus zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) waren keine näheren Details zu den Plänen in Erfahrung zu bringen. Man prüfe die Schritte noch.

Die Maßnahmen sind nicht nur im Lichte der Wohnungsnot zu sehen, sondern auch als Entgegenkommen für die Tourismusbranche, die seit Jahren eine schärfere Gangart fordert. "Bei uns kommt eine Auflage nach der anderen, während sich die Airbnb-Hosts ins Fäustchen lachen", wettert Michaela Reitterer. Die Chefin der Hoteliersvereinigung spricht von Fake-Profilen, durch die der gewerbliche Charakter getarnt werde. Reitterer sieht das Problem keineswegs auf Wien beschränkt: "Das gibt es auch am Land." Die Wohnungsnot mache sich auch für die Touristiker bemerkbar, die verzweifelt Unterkünfte für ihre Mitarbeiter suchten. (Andreas Schnauder, 18.1.2020)