Ihren 100. Geburtstag hat die frühere Meinl Bank, deren Schild hier einst hing, nicht mehr erlebt. Auch nicht als Anglo Austrian Bank.

Foto: Matthias Cremer

Das Insolvenzverfahren der früheren Meinl Bank, die nun als Anglo Austrian AAB AG firmiert, geht nach einem ersten Anlauf und einem Stopp vor diversen Gerichten nun wieder weiter. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass all jene Wirkungen aufrecht bleiben, die mit dem ersten Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 2. März verbunden waren. Demnach bleibt auch Anwalt Georg Freimüller Masseverwalter in dem Insolvenzverfahren.

Das Konkursverfahren war in einem ersten Anlauf schon am 2. März vom Abwickler der (ehemaligen) Bank beantragt worden. Der daraufhin folgende Insolvenzeröffnungsbeschluss des Handelsgerichts Wien wurde aber von fünf Gläubigern angefochten, einer davon hat seinen Sitz in Graz, alle anderen den ihren in Steuerparadiesen.

Neuer Insolvenzantrag

Die juristische Frage, ob die Abwickler den Insolvenzantrag stellen durften, hat der Oberste Gerichtshof entschieden: Nein, in dem Fall (es geht um eine Exbank, die ihre Lizenz verloren hatte und nun abgewickelt wird) sei die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zuständig.

Die hat denn auch den neuen Antrag gestellt, mit den obengenannten Folgen, wonach alles bisher Geschehene wirksam bleibt.

Die erste Prüfungstagsatzung wird am 15. Oktober am Wiener Handelsgericht stattfinden, das erschließt sich aus der Insolvenzdatei. Die Frist für die Forderungsanmeldung lief bis 14. Mai. Laut Informationen des STANDARD haben sich 173 Gläubiger gemeldet.

Internationale Gläubiger

Interessanterweise wurden Forderungen eines Insolvenzgläubigers aus Vilnius mithilfe einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei eingebracht, die gleichsam die Seite gewechselt hat. Sie hat die Meinl Bank, die Julius Meinl V. zuzurechnen war, lange Jahre vertreten, etwa in der Anlegercausa Meinl European Land (MEL).

Laut erstem Konkursantrag hatte die Exbank Aktiva von 148 Millionen Euro und Passiva von 245 Millionen, bei der Bewertung bestünden allerdings "erhebliche Unsicherheiten", wie es damals hieß, wegen etlicher anhängiger Gerichts- und Schiedsverfahren. Für rund 60 Millionen Euro muss die österreichische Einlagensicherung geradestehen, sie ist ja für die Absicherung von Geld auf Sparbüchern, Girokonten und dergleichen zuständig, bis zur Höhe von 100.000 Euro pro Person.

Viele Mängel

Der Insolvenz war im November 2019 der Lizenzentzug der AAB Bank durch die Europäische Zentralbank (EZB) vorausgegangen. Die hatte den Lizenzentzug damit begründet, dass die Geldwäschepräventionssysteme seit 2010 und die Governance- und Risikomanagementsysteme seit 2012 "nicht angemessen" gewesen seien. Zudem seien gegenüber der FMA, mit der sich die Bank jahrelange Matches geliefert hatte, falsche Angaben gemacht worden. (Renate Graber, 20.7.2020)