Die Regierungsmitglieder Köstinger, Blümel und Faßmann informierten am Samstag.

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Neuer Lockdown, neue Hilfen. Wie schon im Herbst will die Regierung auch den nach Weihnachten gesperrten Betrieben unter die Arme greifen. Unmittelbar geholfen wird den geschlossenen Unternehmen über den schon seit November im Einsatz befindlichen Umsatzersatz. Er gilt nun bis Jahresende und entschädigt Gastronomie und Hotellerie zu 50 Prozent (in November waren es noch 80 Prozent).

Andere Unternehmen werden laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nach folgendem Schlüssel entschädigt: körpernahe Dienstleistungen und Museen erhalten ebenfalls 50 Prozent, der Handel muss sich mit der Hälfte der im November zugestandenen Hilfen begnügen, wobei sich die Staffelung nach den Möglichkeiten orientiert, was nach dem Lockdown noch verkauft werden kann: 37,5 Prozent erhalten beispielsweise Blumenhändler, 25 Prozent Textilhändler und 12,5 Prozent Elektro- und Möbelhändler. Und: Für den Jänner gibt es diese Form der Hilfe nicht mehr, obwohl der Lockdown bis 17. 1. dauern wird und auch danach nur negativ getestete Personen sich danach frei bewegen können.

300 Millionen für längeren Umsatzersatz

Die Hilfsmaßnahmen werden 300 Millionen Euro kosten, sagte Blümel am Samstag bei einer Pressekonferenz. Zudem werde an einer Entschädigung für Betriebe gearbeitet, die indirekt betroffen sind, also beispielsweise Hotel- und Gastronomiezulieferer. Dafür wird eine weitere knappe Milliarde veranschlagt. Blümel erneuerte überdies die Forderung, die EU-Beihilfengrenze von 800.000 Euro zu erhöhen – er hatte sich beim Fixkostenzuschuss für ein Limit von fünf Millionen Euro eingesetzt. Er handle dabei abgestimmt mit der deutschen Regierung, erklärte Blümel, der eine eindringliche Warnung nach Brüssel schickte: "Es geht um das nackte Überleben der Betriebe."

Diese Szenen in und um Skihütten wird es heuer nicht geben.
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Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kündigte zudem an, dass der schon seit Dezember geltende Rahmen für die Kurzarbeit in den Jänner verlängert werden soll. Sie setze große Hoffnungen in das Freitesten, mit dem ab 18. Jänner das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben wieder in Schwung kommen soll. Entsprechende Teststraßen würden zur Verfügung gestellt, so Köstinger.

Zirkus um Skifahren

Offene Fragen blieben beim Skifahren, das zu heftigen Diskussionen geführt hat. Köstinger gab keine konkrete Antwort auf die Frage, wer die Maskenpflicht beim Anstellen und in den Liften kontrollieren soll. Sie verglich dies Beförderungsform mit U-Bahn und Straßenbahn, wo auch der Schaffner oder andere Bedienstete die Fahrgäste auf die Maskenpflicht hinweisen würden.

Ob Skigebiete ab dem 24. Dezember öffnen, das entscheiden die Landeshauptleute, mehrere von ihnen haben den Beginn der Saison bereits angekündigt. Dass sich dadurch Corona verbreiten wird, glaubt Köstinger nicht. Es gebe ja seit September Präventionskonzepte, zudem wurde zuletzt verordnet, dass die Gondeln nur mit halber Kapazität fahren dürfen.

Offene Frage um Skihütten

Nicht abschließend geklärt ist, ob die Skihütten Speisen und Getränke verabreichen dürfen – abseits der geschlossenen Räumlichkeiten. Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer hatte am Freitag angekündigt, dass Take-away nicht möglich sein werde. Köstinger sprach vage davon, dass es keinen Unterschied zwischen Berglokalen und der anderen Gastronomie geben werde. (Andreas Schnauder, 19.12.2020)