Nicht alle sind begeistert von den Corona-Hilfen. Die Anhebung der Obergrenze dürfte vor allem großen Betrieben helfen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Regierung schon lange beschlossen, einstweilen von der schwarzen Null abzulassen. Immerhin werden gigantische Summen in die Rettung der Wirtschaft gepumpt. Rund 50 Milliarden Euro hat Türkis-Grün dafür zur Seite gelegt. Wobei die Corona-Hilfen bei weitem noch nicht zur Gänze ausbezahlt wurden. Aber was, wenn es dennoch nicht alle Unternehmen durch die Krise schaffen?

Unwahrscheinlich ist das nicht. Unternehmer zeichnen angesichts des ausgedehnten Lockdowns düstere Zukunftsbilder; Gläubigerschutzverbände warnen vor einer Pleitewelle spätestens ab Sommer. In der Regierung gibt es nun offenbar nächste Überlegungen, um gebeutelten Betrieben Schutz zu gewähren: Laut einem Presse-Bericht werden stille Beteiligungen für die Zeit nach Auslaufen der Corona-Hilfen angedacht. Die Überlegung dürften offenbar beiden Koalitionspartner goutieren, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

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Geplant ist demnach, staatliche Garantien und Haftungen für Kredite in Beteiligungen an den Firmen umzuwandeln. Dabei geht es um viel Geld: Bisher haftet der Staat für Kreditgarantien in der Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Können Unternehmen das Geld nicht zurückzahlen und rutschen sie in die Pleite, wird es für den Staat brenzlig.

Fix ist das alles jedenfalls noch nicht, heißt es auf Nachfrage im Finanzministerium. Ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bestätigte allerdings Überlegungen in diese Richtung. "Der Staat soll nicht als erster Gläubiger auf der Matte stehen", sagt er zum STANDARD. Falls das Modell umgesetzt wird, soll eine mögliche Beteiligung auf Basis der wirtschaftlichen Fortführungsprognose des Betriebs erwogen werden. Der Staat werde kein Teilhaber an Unternehmen werden, "die vor der Krise schon marod waren", heißt es dazu. Stille Beteiligungen seien durchaus sinnvoll, erklärt der Ökonom Paul Pichler von der Universität Wien. "Dadurch wird sichergestellt, dass vom Steuergeld etwas zurückfließt."

Obergrenze angehoben

Künftig sollen Unternehmen jedenfalls wesentlich mehr Geld in Anspruch nehmen können. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat die EU die Obergrenze für Corona-Hilfen deutlich angehoben. Für den Fixkostenzuschuss steigt der Rahmen laut Finanzministerium von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro, beim Verlustersatz wird er von drei auf zehn Millionen Euro mehr als verdreifacht. Ob die Erhöhung auch rückwirkend geltend gemacht werden kann, werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher des Finanzministers.

Prinzipiell sei es gut, einzelnen Ländern mehr Flexibilität einzuräumen, sagt der Ökonom Pichler zu der Erhöhung. Dass die Anpassung aufgrund des Drucks aus dem Finanzministerium geschehen ist, will der Volkswirt allerdings nicht unkommentiert stehen lassen. Bei einer Erhöhung müsse die Kommission darauf achten, dass Wettbewerbsneutralität gegeben ist, der Binnenmarkt nicht geschädigt wird und das Ganze mit dem EU-Vertrag in Einklang stehe, erklärt Pichler.

Voller Rahmen nicht ausgenützt

Bis zuletzt habe die österreichische Regierung den vollen Rahmen auch noch gar nicht ausgenützt, sagt der Ökonom. Über die Katastrophenhilfe könnte man während des Lockdowns mehr an direkt betroffene Betriebe ausschütten. Deutschland habe das im Gegensatz zu Österreich gemacht – sogar rückwirkend bis zu Beginn der Corona-Krise. Im Unterschied zum Umsatzersatz könne es im Rahmen der Katastrophenhilfe laut Pichler auch nicht zu einer Überkompensation kommen.

Insgesamt kämen die Corona-Hilfen schön langsam in Gang, lautet Pichlers Fazit der vergangenen zehn Monate. Seit Beginn der Pandemie habe es bereits deutliche Verbesserungen in der Ausgestaltung der verschiedenen Instrumente gegeben. Starke Versäumnisse ortet der Volkswirt in den Sommermonaten: "Den Sommer haben wir nicht nur gesundheitspolitisch verschlafen, sondern auch wirtschaftspolitisch." (Nora Laufer, 30.1.2021)