Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied, dass die Gratiszeitung "oe24" nicht der Tageszeitung "Österreich" zuzurechnen sei und letztere somit die Förderrichtlinien erfülle, wie der APA vom Gericht mitgeteilt wurde.

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Wien – Die Mediengruppe "Österreich" hat mit ihrer Klage gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung "Österreich" erstinstanzlich Erfolg gehabt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied, dass die Gratiszeitung "oe24" nicht der Tageszeitung "Österreich" zuzurechnen sei und letztere somit die Förderrichtlinien erfülle, wie der APA vom Gericht mitgeteilt wurde. Der Streitwert beträgt rund eine Mio. Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Mediengruppe der Familie Fellner klagte die Republik wegen der Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, "Österreich" keine Presseförderung für das Jahr 2020 auszuschütten – auch ein Antrag für 2021 wurde mittlerweile abgelehnt. Die Behörde begründete dies damit, dass "Österreich" großteils ident mit der Gratiszeitung "oe24" sei und in der Gesamtauflage der beiden Titel der Gratisanteil deutlich überwiege. Laut Gesetz erhalten jedoch nur Zeitungen Förderung, die mehr Exemplare verkaufen, als sie kostenlos auflegen.

Eigenständige journalistische Produkte

Die Fellner-Gruppe argumentierte dagegen, dass es sich bei den beiden Zeitungen um eigenständige journalistische Produkte handle, die von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben werden. Auch weise "Österreich" weit mehr Inhalte als "oe24" auf.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab nun der Mediengruppe Recht. Zwar erfülle die Gratiszeitung "oe24" die Förderrichtlinien nicht, doch sei sie "Österreich" auch nicht zuzurechnen. Eine Zurechnung habe nur dann zu erfolgen, wenn eine förderwerbende Zeitung keine selbstständige Zeitung nach § 2 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes sei, um Doppelförderung zu vermeiden. Da für oe24 kein Antrag gestellt wurde, erfolgte auch keine Zurechnung.

Berufung wahrscheinlich

Eine Berufung gegen das Urteil ist am Oberlandesgericht Wien möglich. Dass dies auch erfolgt, sei "wahrscheinlich", wie der leitende Prokuraturanwalt Martin Windisch der APA sagte.

"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner zeigte sich im Gespräch mit der APA erfreut über das Urteil und sah einen "Sieg auf ganzer Linie". Es sei von Beginn an klar gewesen, dass die Entscheidung der KommAustria rechtswidrig gewesen sei. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts würde nun einem "Skandal" gleichkommen, der lediglich die Förderungsauszahlung verzögere.

Vier Mitglieder der Presseförderungskommission geklagt

Abseits der Republik werden auch vier der insgesamt sieben Mitglieder der Presseförderungskommission persönlich auf Feststellung über 31.000 Euro geklagt. Laut Fellner-Gruppe hätten diese zu Unrecht empfohlen, "Österreich" nicht zu fördern. Fellner stößt sich vor allem daran, dass zwei der Kommissionsmitglieder vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) nominiert werden. "Das ist ein Systemfehler, weil sie parteiisch sind", so der "Österreich"-Herausgeber, dessen Zeitung nicht Mitglied beim VÖZ ist. Die betroffenen Kommissionsmitglieder verteidigten ihre Empfehlung als sachlich und rechtlich richtig und vertretbar. Auch betonten sie, dass die Medienbehörde KommAustria die Presseförderung weisungsfrei vergebe.

Fellner überlegt nun, ob die Klage gegen die vier Kommissionsmitglieder überhaupt weitergeführt werden solle. "Wenn sie bereit sind, anzuerkennen, dass sie falsch entschieden haben, dann bin ich bereit, hier nicht persönlich gegen sie vorzugehen", so der Medienmacher. Man hege keine "Rachegelüste", sondern habe stets nur eine Klarstellung gewollt. (APA, 28.3.2022)