Senderchef Ferdinand Wegscheider sorgt mit seinem "Wochenkommentar" regelmäßig für Kritik.

Foto: Screenshot/ServusTV

Wien/Fuschl am See – Die Medienbehörde Komm Austria leitet ein Verfahren gegen den Privatsender Servus TV ein, berichten am Freitag "Profil" und "Kurier". Der Grund ist eine Sachverhaltsdarstellung, die der Presseclub Concordia im Dezember 2021 einbrachte, wonach Servus-TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider mit seinem Wochenkommentar "Der Wegscheider" gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz verstoße. Wegscheider verbreite Verschwörungserzählungen und "falsche oder irreführende Äußerungen" in Sachen Corona, so der Presseclub Concordia.

Dabei gehe es "sowohl um systemische Mängel im Gesamtprogramm, besonders um 'False Balance', also jene mediale Verzerrung, die einer Minderheitsmeinung übermäßig viel Raum gibt, konkret aber um die Sendung 'Der Wegscheider'", heißt es in dem mehrseitigen Schreiben der Concordia und ihrer Generalsekretärin Daniela Kraus – DER STANDARD berichtete. Kraus untermauert das mit Beispielen aus Wegscheiders "Wochenkommentar", der als Satiresendung definiert wird.

Die in der Sachverhaltsdarstellung angeführten Verstöße gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz beziehen sich etwa auf die Punkte Objektivität und Meinungsvielfalt, denen Fernsehprogramme zu entsprechen haben, sowie das Gebot der journalistischen Sorgfalt, wonach die verbreitete Information "auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen" sei.

Servus TV und Ferdinand Wegscheider stehen seit Beginn der Corona-Pandemie in der Kritik, weil sie Verschwörungstheorien und Impfskepsis befeuern, in den Sendungen regelmäßig von einer "Plandemie" die Rede ist und Leuten wie dem Corona-Verharmloser Sucharit Bhakdi eine Bühne gegeben haben.

Presseclub Concordia erfreut

Dass die Komm Austria ein Verfahren gegen einen Sender einleitet, kommt nicht allzu oft vor. Nach Prüfung der Beschwerde habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, dass es Rechtsverstöße gegeben haben könnten. Die Medienbehörde hält sich allerdings bedeckt, welche das sein könnten. Häufig gebrauchtes Sanktionsmittel der Medienbehörde im Falle einer Verurteilung ist die Veröffentlichungspflicht des Spruchs im Programm. Bei vielen Verstößen gegen das AMD-G kann theoretisch auch die Lizenz entzogen werden, was im Falle von Servus TV aber sehr unwahrscheinlich ist.

Naturgemäß erfreut zeigte sich der Presseclub Concordia: "Unsere Stellungnahme zu Servus TV wurde von der der Komm Austria aufgegriffen. TV-Sender müssen gerade in so heiklen Zeiten und bei so sensiblen Themen wie der Corona-Krise verantwortungsvoll berichten."

Und Generalsekretärin Daniela Kraus schreibt: "Es geht uns um das, worum es in der Concordia immer geht: um professionellen, verantwortungsvollen, sachlich korrekten Journalismus. Also grundsätzlich um Accountability von Medienunternehmen und nicht um Servus TV als Einzelfall." (red, 8.4.2022)