In der Halloween-Nacht vom 31. Oktober 2022 hatten rund 200 Jugendliche in der Linzer Innenstadt randaliert.

Foto: imago / Ernst Weingartner

Linz – Im zweiten Prozess im Zusammenhang mit den Halloween-Krawallen in Linz ist ein 19-Jähriger am Montag wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft, sieben davon unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Spanier eine führende Rolle bei den Ausschreitungen vorgeworfen. Das Urteil ist rechtskräftig. Am Donnerstag war bereits in einem ersten Prozess ein 22-Jähriger zu eineinhalb Jahren Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden.

Lediglich vom Vorwurf, er habe Steine verteilt und zum Werfen auf Polizisten aufgefordert, wurde der Angeklagte am Montag freigesprochen. Dazu hätten "unmittelbare Zeugen" gefehlt, erklärte die Richterin. Erschwerend bewertete sie bei der Urteilsbegründung den "massiven Angriff auf die Staatsgewalt".

Für Anwalt "klassischer Mitläufer"

Der Spanier hatte sich teilweise schuldig bekannt. "Frau Richterin, es war wirklich nicht gut, dass ich da mitgemacht habe, das war nicht korrekt", meinte der Angeklagte. Die vergangenen Wochen in der U-Haft hätten ihn zum Umdenken gebracht. Er entschuldigte sich dafür, hühnereigroße Steine, aber auch "drei bis fünf Böller" Richtung Polizisten geschleudert zu haben. "Das tut mir leid", beteuerte er.

Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als einen "klassischen Mitläufer". Zufällig sei er in der Innenstadt zu den Krawallen gestoßen. Dann habe er auch Böller von anderen Teilnehmern erhalten sowie Steine geworfen.

160 Feuerwerkskörper in Wohnung sichergestellt

Das sah die Staatsanwältin anders. Bei einer Hausdurchsuchung nach Halloween wurden in der Wohnung 160 Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 sichergestellt. Zudem habe er in der Halloween-Nacht Steine, die er in seinen Hosentaschen eingesteckt hatte, ausgeteilt. "Gott sei Dank ist bei den Ausschreitungen niemand verletzt worden", merkte sie an.

Es stimmt, er habe eine Handvoll Steine gesammelt und auch ein "paar geschossen", gab der Angeklagte zu. Den Rest steckte er sich in die hintere Hosentasche. "Das war nicht gut von mir", so der 19-Jährige vor dem Schöffengericht. Er habe aber keine Steine weitergegeben oder jemanden zum Werfen angestachelt. Weshalb Zeugen dies behaupteten, wollte die Richterin wissen. "Ich weiß nicht, warum sie lügen", so seine Antwort. Geladene Zeugen – zwei 14-jährige Schüler – konnten auch nicht sicher angeben, ob der Angeklagte Steine an andere Jugendliche ausgehändigt hatte. (APA, red, 6.3.2023)