Wer die Corona-Impfung verweigert, kann schlimmstenfalls sogar den Arbeitsplatz verlieren.

Foto: imago images/Fotostand

Wien – Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen Covid-19 habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse, über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Den Vorgesetzten über eine – dann doch nicht durchgeführte – Impfung anzulügen sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold am Freitag im Ö1-"Morgenjournal".

Schlimmstenfalls die Kündigung

Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben – allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, etwa Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.

Ebenfalls am Freitagmorgen sprach Ö1 mit der Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak über eine mögliche Impfpflicht für Arbeitnehmer. Schlimmstenfalls könnten Arbeitnehmer sogar gekündigt werden, wenn sie die Impfung verweigern, pflichtete sie Marhold bei.

Auf der einen Seite steht nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer, auf der anderen die Erwerbsfreiheit des Arbeitgebers. Betriebe haben ein Interesse daran, dass die Belegschaft nicht erkrankt und dass Angestellte keine Kunden anstecken. Es geht auch um Haftungsfragen. Ob ein Arbeitgeber eine Impfung verlangen kann, komme immer auf die Alternativen an, erklärte Körber-Risak (ein ausführliches "Frage & Antwort" zum Thema lesen Sie hier).

"Wo eine physische Trennung sinnvoll erscheint, ist es kein Thema." Wo es Kundenkontakt gibt – Gastronomie, Handel, besonders Bildungspersonal mit jüngeren Kindern –, sei es aber sehr wohl ein Thema. Aber auch wenn Betriebe irgendwann wieder aus dem Homeoffice zum Normalbetrieb zurückkehren, müsse man erst abwägen, ob eine Sonderbehandlung Einzelner, die sich nicht impfen lassen wollen, noch zumutbar ist.

Motivation steigern

Eine Impfpflicht in bestimmten Sektoren befände Körber-Risak für sinnvoll. Zum Beispiel beim Bildungspersonal, das mit kleinen Kindern arbeitet. Die Kinder sind nicht durch Impfungen geschützt, deshalb vulnerabel – und würden schlimmstenfalls die Krankheit nach Hause tragen, so die Arbeitsrechtlerin. Auch gebe es ein Interesse daran, dass das Bildungswesen funktioniert und Lehrer nicht durch Erkrankung ausfallen. "Man könnte es rechtlich durchsetzen, es schaut aber nicht danach aus, dass man es politisch auch will."

Allerdings ist Körber-Risak optimistisch, dass die Impfbereitschaft weiter steigen wird. Aus der Regelung zu grünem Pass werde sich eine Motivationssteigerung ergeben, erwartet sie, man wolle ja am öffentlichen Leben teilnehmen. Von den USA könne man sich abschauen, wie man mit positiven Anreizen Menschen zum Impfen bringt. Ob eine Lotterie für Geimpfte, bei der dem Gewinner viel Geld winkt, oder eine Impfung in einem Museum – "private Arbeitgeber sollten sich das überlegen, Anreize sind sympathischer als die Androhung von Kündigungen".

Dornauer gegen Impfpflicht

Zunächst gab es auf die Berichte nur eine politische Reaktion: Der Tiroler-SPÖ-Chef Georg Dornauer sprach sich am Freitag gegen eine "Impfpflicht durch die Hintertür" aus. "Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres davor gewarnt, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, relativ schnell ein Problem aus arbeitsrechtlicher Sicht bekommen könnten", so Dornauer. Er plädiert für "klare arbeitsrechtliche Regelungen bis hin zu einem Kündigungsschutz für Menschen, die sich – aus welchem Grund auch immer – nicht impfen lassen wollen oder können". Er sei für die Impfung, aber gegen einen Zwang. (APA, red, 14.5.2021)